Samstag, 9. Juni 2018

Deutschland bettelt um Flüchtlinge

von Thomas Heck...

Deutschland ächzt immer noch unter der Last der Flüchtlinge, auch wenn unsere Politiker das nicht wahrhaben wollten und der Bundesinnenminister wider besseren Wissens verkündet, wir sind gefordert, aber nicht überfordert, obwohl wir im Winter schon Schwierigkeiten haben, unseren Obdachlosen vor Kälte zu schützen und unterzubringen. Wie das dann mit 800.000 Flüchtlingen klappen sollen, die alleine dieses Jahr nach Deutschland streben, bleibt mir schleierhaft. Und es wird ja auch nicht bei den 800.000 Menschen bleiben, tut doch Deutschland alles, damit sich an dieser Situation nicht ändert.


So hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf seiner Internetpräsenz einen Lehrfilm online gestellt, der den Ablauf des deutschen Asylverfahrens erläutert und in beruhigenden Bildern den Flüchtlingen nahe bringt. Dies macht er in den Sprachen arabisch, dari, deutsch, englisch, französisch und paschtu, was an sich nachvollziehbar ist. Warum dieser Film dann aber auch in albanisch, russisch und serbisch vorhanden ist, erschließt sich mir nicht, redet die Politik doch schon seit langem vom Balkan als sicheres Herkunftsland. Das BAMF führt auf der Seite aus:

Wenn Flüchtlinge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl beantragen, dann haben sie oft eine Odyssee hinter sich, die gezeichnet ist von Strapazen, Entbehrungen, oft auch schmerzhaften, wenn nicht leidvollen Erlebnissen. Für uns als BAMF ist es daher wichtig, den Menschen, die über einen Asylantrag in Deutschland um Schutz bitten, in dieser Situation Informationen an die Hand zu geben, die sie umfassend und zugleich leicht verständlich auf die verschiedenen Stationen im Asylverfahren vorbereiten.

Der Film schildert die einzelnen Stationen im Asylverfahren: von der Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung, dem Stellen des Asylantrags bis zur Zustellung des Bescheids des Bundesamtes nach der Anhörung über die eigene Fluchtgeschichte. Der Film soll dabei einen Eindruck darüber vermitteln, wie sich sowohl die bürokratischen Abläufe und auch das menschliche Miteinander im Ablauf des deutschen Asylverfahrens ausgestaltet.

Das Anliegen dieses Films ist es nicht, das gesamte Asylverfahren in seiner Komplexität abbilden und erläutern zu wollen. Er richtet sich in erster Linie an Flüchtlinge und die Behörden und Organisationen, welche deren erste Anlaufstellen sind: die Außenstellen des BAMF, die Erstaufnahmeeinrichtungen, die Kommunalverwaltungen bzw. Ausländerbehörden sowie Beratungsstellen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände. Er soll ihnen als zusätzliche Unterstützung in Beratungsgesprächen dienen. Der Film möchte dabei den Menschen, die über einen Asylantrag um Schutz bitten, auch Vorbehalte vor Behörden und dem Verfahren nehmen. Deutschland ist ein Rechtsstaat, der den Schutz von Flüchtlingen vor Verfolgung verfassungsrechtlich verankert hat. Es ist uns daher ein Anliegen, dass jeder Asylbewerber einen respektvollen Umgang erfährt. Dazu gehört vor allem, dass Asylbewerber ihre Fluchtgründe in einer vertrauensvollen Atmosphäre vortragen können.


Nach meiner Sichtung dieses Film kann ich nur sagen: professionell gemacht, freundliche Aufnahme in Deutschland, keine Probleme. Das ist die Botschaft, die transportiert wird. Es ist eine Einladung: "Ihr Kinderlein kommet in das Land, wo Milch und Honig fließen". Aus diesem Grunde streben immer mehr Menschen nicht nach Europa, sondern nach Deutschland. 800.000 werden es dieses Jahr werden und noch mehr stehen in den Startlöchern. Die haben alle den Film gesehen. Wäre ich ein Sinti und Roma auf dem Balkan und ich würde diesen Film sehen, ich würde mich auch auf die Socken machen.


Für die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz müssen jedoch folgende Voraussetzungen vorliegen:

Nach § 3 Abs. 1 AsylVfG wird ein Ausländer als Flüchtling anerkannt, wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung 
  • wegen seiner Rasse, 
  • Religion, 
  • Nationalität, 
  • politischen Überzeugung oder 
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb seines Herkunftslandes befindet, 
dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will.

Es kommt nicht darauf an, ob der Antragsteller tatsächlich die Merkmale aufweist, die zur Verfolgung führen, sofern ihm diese Merkmale von seinem Verfolger zugeschrieben werden.

Ausgehen kann diese Verfolgung vom Staat, von Parteien oder Organisationen, die den Staat oder wesentliche Teile des Staatsgebiets beherrschen (staatsähnliche Akteure) oder von nichtstaatlichen Akteuren, sofern staatliche oder staatsähnliche Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor der landesweit drohenden Verfolgung zu bieten.

Als Verfolgung gelten Handlungen, die aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen, insbesondere der Rechte, von denen gemäß Artikel 15 Absatz 2 der EMRK keine Abweichung zulässig ist (insbesondere Art. 3, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung), unterschiedliche Handlungen, deren Gesamtheit einer schwerwiegenden Verletzung grundlegender Menschenrechte gleichkommt.

Beispiele für Handlungen, die als Verfolgung gelten können: 

  • Anwendung physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt, 
  • gesetzliche, administrative, polizeiliche und/oder justizielle Maßnahmen, die als solche diskriminierend sind oder in diskriminierender Weise angewandt werden, 
  • unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung oder Bestrafung, 
  • Verweigerung gerichtlichen Rechtsschutzes mit dem Ergebnis einer unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Bestrafung, 
  • Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind. 

Einfache Lösungen, wie sie uns das "Pack" liefert, funktionieren hier nicht mehr. Werbemaßnahmen wie diese, sind aber ebenfalls ungeeignet. Hier ist Realismus angesagt., weil das Asylrecht in Gefahr ist. Wie Broder schon sagte, wer angesichts dieser Bilder kein Mitleid zeigt, hat keine Empathie, wer aber nur Mitleid zeigt, hat keinen Verstand.


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