Montag, 21. April 2014

Willkommen in der Bananen-Union

von Thomas Heck

Über die Europäische Union kann der Bürger geteilter Meinung sein. Ich war früher der Auffassung, dass ich für Frieden in Europa gerne bereit war, Missstände und Bürokratie hinzunehmen und meine Steuergelder zu opfern. Doch wie eine Bananen-Verordnung dazu beitragen soll, muss uns der EU-Bürokrat zunächst noch näher erläutern. 

Es geht um die EU-Verordnung 2257/94, die die Eigenschaften und Klassifizierungen von eingeführten Bananen rechtlich verbindlich vorschreibt. Laut dieser Verordnung müssen Bananen, die in die EU eingeführt werden oder hier produziert werden, eine Länge von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm haben. Sie müssen außerdem unbeschädigt sein. Damit mein der EU-Bürokrat dezidiert, dass die Schale intakt ist, keine Druckstellen oder Schimmel aufweist und der Stil nicht abgeknickt sein darf. Weiterhin muss sie frei von Missbildungen oder unnormalen Wuchs sein. Die sogenannten Bananenhände oder Cluster (mehrere Früchte an einem Stielstück) müssen über ein unversehrtes Stück Krone mit glatter Schnittstelle verfügen, die die einzelnen Bananen zusammenhält. Jeder Cluster muss über mindestens 4 Bananen verfügen. Das Messverfahren wird dabei insofern vorgeschrieben, als dass die Länge der Frucht über ihre Außenwölbung vom Stielansatz bis zum Blütenende gemessen und die Dicke der Frucht durch den Durchmesser in der Mitte der Frucht bestimmt wird. Gemessen wird dabei die mittlere Banane der äußeren Reihe sowie die äußerste Frucht der äußeren Reihe.

Bis eben war mir als europäischen Euro-Bananen-Esser gar nicht bekannt, dass die Bananen über Cluster oder Bananenhände verfügen und auch die Frage, welche Banane im Cluster nun vermessen wurde, tangierte mich eigentlich nur peripher. Mich wundert an dieser Stelle eigentlich nur, dass die EU mir als Bananenkomsument nicht vorschreibt, die Banane am Stilende zu öffnen oder wie Affen am Blütenende. 

Ein Gerücht allerdings ist, dass die EU den Krümmungsgrad der Banane vorschreibt. Dass ist nicht der Fall, so dass die gute alte Frage: "Warum ist die Banane krumm?" weiterhin mit "Wenn sie nicht krumm wär, wär es keine Banane mehr" beantwortet werden kann. Doch hier bietet die Verordnung für die unterbeschäftigten EU-Beamten sicher noch Entwicklungspotential.

Bleibt eigentlich noch die Frage nach dem Warum und dem Sinn einer derartigen Verordnung. Und der erschließt sich trotz intensiven Nachdenkens eigentlich nicht. War es beim Glühlampenverbot ein falsch verstandener Umweltschutz, eine Fördermaßnahme der Produzenten von Energiesparlampen oder schlichtweg Unfähigkeit der EU-Beamten, kann man im Falle der Bananen keinerlei Parameter erkennen, die den Sinn einer solchen Verordnung zumindest im Ansatz rechtfertigen.

Für den Verbraucher gibt es nur 2 Optionen. Entweder er regt sich über derart unsinnige Verordnungen oder er konzentriert sich auf die einzig entscheidend Frage: Wie öffnet man eine Banane eigentlich richtig. Auf Menschen- oder auf Affenart. 

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